In unserem letzten Beitrag erwähnten wir bereits die staatlichen Investitionszuschüsse für die Aufrüstung privater Objekte. Eventuell haben Sie Interesse an diesem Thema entwickelt und sich vorgenommen, weitere relevante Informationen zu suchen. Wir haben bereits einige Fragen und Stichpunkte zusammengetragen und hoffen, Sie damit ein wenig unterstützen zu können.
Wer profitiert von den Zuschüssen? Kann ich sie auch beantragen?
Grundsätzlich kann jede Privatperson, unwesentlich ob Eigentümer oder Mieter eines Wohnobjektes, den Antrag stellen. Hierbei bleibt jedoch zu beachten, dass
- ein Kostenminimum von 2.000€ nicht unterschritten,
- die Montage fachgerecht durchgeführt und
- gewünschte Maßnahme als fördergerecht eingestuft
wird. Die KfW unterstützt den Einbau von Alarmanlagen, Videoüberwachungssystemen, Außenbeleuchtungen und mechanischen Absicherungen, beispielsweise für Türen und Fenster.
Seit April 2016 werden zusätzlich zinsgünstige Kredite für weitere Träger von Investitionsmaßnahmen vergeben.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“38433″ img_size=“full“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text][/vc_column_text][vc_column_text]Wie beantrage ich die Förderung?
Die KfW hat hierfür ein Online-Formular eingerichtet, welches alle notwendigen Angaben abfragt. Hierfür benötigen Sie bereits ein Angebot für die Baumaßnahmen, da die voraussichtlichen Zuschüsse anhand der Kosten berechnet werden. Das Programm überprüft fehlende Werte. Nach erfolgreichem Ausfüllen können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben. Er wird fristgemäß vor Beginn des Vorhabens (vor Baubeginn bzw. bei Ersterwerb, vor der Erstellung des Kaufvertrages) eingereicht.
Schicken Sie ihn mit einer beidseitigen (ab 15.000€ Kosten) mit einer beglaubigten Kopie Ihres Personalausweises, absichernd per Einschreiben, an folgende Adresse:
KFW Bankengruppe
Niederlassung Berlin
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin
Was geschieht nachdem der Antrag bei der KfW vorliegt?
Die Maßnahmen können erst nach einer Rückmeldung der KfW erfolgen (ca. 4-6 Wochen) und sollten binnen sechs Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Sicherheitsberater gern zur Verfügung.
Z&K GmbH Texte, Recherche:
J. Auerswald